Wohngebäudeversicherung
Allgemeines
Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Risiken, die aus Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm an der versicherten Immobilie entstehen können. Versichert ist dabei ausschließlich die Gebäudesubstanz ohne Innenausstattung wie Möbel. Die Versicherung zielt darauf ab, die Kosten im Falle eines notwendigen Wiederaufbaus der Immobilie zu decken und zusätzliche Kosten ebenfalls abzusichern.
Versicherungsumfang
Der Umfang der Gebäudeversicherung wurde durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft definiert, bildet als solches jedoch keine rechtliche Grundlage für die Versicherer, so dass diese sich zwar an der Definition orientieren können, jedoch nicht daran gebunden sind. Versichert sind:
- Die im Versicherungsvertrag eindeutig bezeichnete Immobilie mit Lage und Adresse
- Gebäudezubehör wie etwa eine Garage, Terrasse oder Wintergarten
- Speziell für die Immobilie gefertigte Möbel wie eine Einbauküche
Darüber hinaus können weitere Gebäudebestandteile individuell vereinbart mit in die Versicherung mit aufgenommen werden.
Mit der Wohngebäudeversicherung werden bis zu drei Versicherungen in einem einzelnen Vertragswerk zusammengefasst: Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Einzelne Bestandteile können dabei auch aus der Versicherung ausgeschlossen werden.
Feuerversicherung
Der Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, der Schäden durch Feuer abdeckt, versichert jegliche Schäden, die durch einen Brand, eine Ex- oder Implosion sowie durch Blitzschlag verursacht wurden. Im Falle eines Brandes ist dabei zu unterscheiden, ob das Feuer an einer Feuerstelle entstanden ist und diese verlassen und sich eigenständig ausgebreitet hat oder nicht. Bei einem Blitzschlag tritt die Versicherung nur dann ein, wenn der Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen oder deren Bestandteile getroffen ist.
Leitungswasserversicherung
Die Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser tritt dann in Kraft, wenn Leitungswasser aus bestimmten Quellen, wie etwa Leitungsrohren oder Zuflüssen, ungewollt austritt. Darüber hinaus werden auch Frost- und Bruchschäden an Wasserleitungen und daraus entstehende Schäden an der versicherten Immobilie abgedeckt.
Sturmversicherung
Die Sturmversicherung schließt alle durch Sturm und Hagel entstehenden Schäden an den versicherten Gegenständen ab. Unter Sturm wird dabei eine Wetterlage ab mindestens Windstärke 8 verstanden. Hagel ist nicht klar definiert. Die Versicherung ist jedoch unabhängig von der Hagelkorngröße.